Wahl-Info zur Landtagswahl Brandenburg 2009
Am 27. September 2009 gibt es gleich zwei Wahlen, die Landtagswahl in Brandenburg und die Bundestagswahl. Bei der Landtagswahl wird das brandenburgische Parlament, der Landtag, gewählt. Bei der Bundestagswahl wird der Bundestag in Berlin gewählt. Die Landtagswahl entscheidet über die Politik in unserem Land Brandenburg.
Was macht der Landtag?
In erster Linie ist er für die Gesetzgebung verantwortlich. Der Bund gibt oft eine Rahmengesetzgebung vor und der Landtag muss es für das Land Brandenburg konkretisieren. Wenn der Bund keinen Rahmen vorgibt, kann das Land eigene Gesetze erlassen. Weiter wählt der Landtag den Ministerpräsidenten und ist für die Kontrolle der Regierung verantwortlich. Darüber hinaus beschließt der Landtag den Haushaltsplan und ist an der Wahl der Richter beteiligt.
Was machen die Parteien?
Die im Landtag vertretenen Abgeordneten sind die durch die Bürgerinnen und Bürger gewählten Vertreter. Die Parteien bündeln Abgeordnete und andere Politiker mit einer ähnlichen politischen Einstellung. Die in den Landtag gewählten Parteien bilden die so genannten Fraktionen. Die Fraktion mit den meisten gewählten Abgeordneten bildet die Regierung – entweder allein oder zusammen mit anderen Fraktionen. Das nennt sich dann Koalition.
Wozu Erst- und Zweitstimme?
Im Wahllokal geben dir die Wahlhelfer einen Stimmzettel. Auf diesem kannst du genau zwei Kreuze machen. Das erste Kreuz ist die so genannte Erststimme. Mit ihr stimmst du über einen Kandidaten deines Wahlkreises ab. Der oder die Kandidatin die am meisten Stimmen bekommt, zieht als Direkt-Kandidat in den Landtag ein. 44 von 88 Abgeordneten des Landtages werden so bestimmt.
Mit der Zweitstimme kann man eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung wählen. Diese Stimme entscheidet ganz maßgeblich mit über die Regierungsbildung im Land Brandenburg. Und mit ihr werden die übrigen 44 Sitze im Parlament vergeben, dazu gibt es sogenannte Landeslisten der Parteien mit den jeweiligen Kandidat/innen.
Wen kann ich wählen?
Durch den Landeswahlausschuss unter Leitung von Landeswahlleiter Bruno Küpper wurden 13 Listen zur Wahl zugelassen. Neben den Parteien Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Die Linke (Die Linke), Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne/B90) und Freie Demokratische Partei (FDP) stellen sich auch die rechtsextremen Parteien wie DVU und NPD zur Wahl.
Zugelassen als Parteien bzw. politische Vereinigungen wurden weiterhin: Rentnerinnen und Rentner Partei (RRP), 50Plus Das Generationen-Bündnis (50Plus), Die-Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen und die verfehlte Wasserpolitik, Die Republikaner, die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und Zusammen für Brandenburg: Freie Wähler als Listenvereinigung von Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen (BVB) und Freie Wähler Brandenburg (FW).
Folgende Vereinigungen wurden nicht zugelassen, da ihre Beteiligungsanzeigen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprachen: Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), Deutsche Arbeitslosen Partei, Global Future Party (GFP) und Plan B. Zudem treten noch 9 Einzelbewerber in den Wahlkreisen an.
Wahlsystem
Bei der Landtagswahl Brandenburg gibt es eine Kombination aus Mehrheitswahl und Verhältniswahl. Die Mehrheitswahl wird auch Persönlichkeitswahl genannt. Hier geht es darum, welcher Kandidat die absolute oder relative Mehrheit in seinem Wahlkreis bekommt. Bei der Verhältniswahl geht es um die für eine Partei abgegebenen Stimmen. Die Kombination aus den beiden Systemen trägt dem Umstand Rechung, dass jeder Politiker sowohl seinen Wahlkreis / seine Region, als auch seine Partei vertritt.
Darf ich überhaupt wählen?
Wahlberechtigt sind all über 18-jährigen deutschen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Wo kann ich wählen?
Du solltest in deinem Wahllokal abstimmen. Der genaue Ort findest du auf deiner dir zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte. Solltest du in einem anderen Wahlkreis wählen wollen, musst du das frühzeitig beantragen.
Und wenn ich an diesem Tag nicht kann?
Kein Problem, dafür gibt es die so genannte Briefwahl. Du musst die Briefwahlunterlagen mindestens zwei Tage vor der Wahl mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen. Sehr einfach geht das inzwischen auch online unter:
Briefwahl beantragen auf der Service-Webseite des Landes Brandenburg
Die vollständigen Unterlagen kriegst du dann per Post zugesandt. Wichtig ist dabei, dass du den Wahlbrief (nicht den Wahlzettel!) rechtzeitig, unterschrieben und im mitgeschickten amtlichen Umschlag zurück schickst. Porto muss keines aufgeklebt werden.
Was sind Wahlkreise?
Im Bundesland Brandenburg gibt es zu den Landtagswahlen 44 so genannte Wahlkreise. Diese wurden so zugeschnitten, dass im Vergleich die gewählten Abgeordneten auf einem zusammenhängenden Gebiet jeweils annähernd die gleiche Anzahl von Bürgern repräsentieren. Daher wird die Hälfte der zu vergebenden Sitze im Landtag durch die Erststimmen aller Wahlkreise bestimmt. Die andere Hälfte der Sitze nach den vergebenen Zweitstimmen aufgeteilt.
Wahl-Links
Wer sich noch tiefgehender mit den Wahlen zum Brandenburger Landtag auseinander setzen möchte, dem sei ein Besuch der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung (Potsdam) empfohlen. Informationen hält auch das Land Brandenburg bereit.
Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung
Allgemein: http://www.politische-bildung-brandenburg.de
Landtagswahl: http://politische-bildung-brandenburg.de/landtagswahlen/index.html
Veranstaltungen: http://politische-bildung-brandenburg.de/landtagswahlen/veranstaltungen.html
Publikationen: http://www.politische-bildung-brandenburg.de/shop/
Land Brandenburg:
Allgemein: http://www.wahlen.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.135739.de



















